Neues zum Thema PGmbH-Starter
03.03.2014Am 13.02.2014 tritt das Gesetz vom 15.01.2014 in Kraft, welches die gesetzliche Regelung der PGmbH-Starter abändert.
Seit dem 13.02.2014 sind folgende Abänderungen in Kraft getreten:
- die Dauer der PGmbH-Starter ist nicht mehr nur auf 5 Jahre begrenzt;
- das Statut der PGmbH-Starter kann beibehalten werden, unabhängig von der Anzahl beschäftigter Personen (vorher lag die Grenze bei 5 Vollzeitarbeitern);
- juristische Personen können an PGmbH-Starter teilnehmen (vorher war dies nicht erlaubt);
Mit diesen Maßnahmen versucht man offensichtlich, die oft kritisierte Gesellschaftsform attraktiver zu gestalten. Nichtsdestotrotz bleiben viele Autoren skeptisch, da trotz dieser Änderungen die Anziehungskraft der PGmbH-Starter, die sie auf den ersten Blick hat, bei genauerem Hinsehen sehr schnell verblüht (s. hierzu auch unsere News vom 27.01.2010).
Quelle: Gesetz vom 15.01.2014